In diesem Artikel will ich einmal kurz auflisten, worauf ich geachtet habe, als ich mich hauptberuflich selbstständig gemacht habe. Neben der Meldung beim Finanzamt wollen auch Krankenkasse und Rentenversicherung informiert werden. Kommen noch Mitarbeiter dazu, wird es noch einmal etwas komplizierter. Das ist bei mir aber (noch) nicht der Fall, deswegen gehe ich darauf nicht weiter ein.
Die Meldung bei der Krankenkasse ist noch eine der einfachsten Aufgaben. Hier genügt eine kurze Mitteilung (telefonisch, E-Mail, Post) über die Aufnahme der Selbstständigkeit. Ich habe die Gelegenheit genutzt, die Krankenkasse zu wechseln, da dies mit einem Statuswechsel (bei mir Student zu Selbstständigem) ohne Einhaltung von Fristen möglich war.
Die Krankenkasse schickte mir nach Mitteilung ein Antragsformular. In diesem Antragsformular wird neben den üblichen Daten wie Adresse, Geburtsdatum und co. abgefragt, ob ein Krankengeldanspruch mitversichert werden soll. Die Krankenkasse zahlt dann ab der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld, was ungefähr 80% des ursprünglichen Nettos entspricht. In Zeiten von Corona und Long-Covid ist mir dieser Versicherungszusatz die paar Euro an Mehrbeitrag wert. Der Löwenanteil der Versicherungsbeiträge ist ohnehin der Krankenkassenbeitrag.
Dieser berechnet sich anhand des Einkommens. Die Krankenkasse bat mich nach Einsendung des Fragebogens um einen Steuerbescheid des Vorjahres, welcher dann zur Berechnung der Beiträge herangezogen wird. Da ich im Vorjahr noch studentisch versichert und als Werkstudent tätig war, sind die geschätzten Beiträge durch die Krankenkasse sehr niedrig. Hier muss ich also mit einer Nachzahlung rechnen.
Ich bekam dann abschließend noch einen Brief von der Krankenkasse, welcher mir den Versicherungsschutz bestätigt.
Viele Freelancer haben ein Problem mit der deutschen Rentenversicherung, s ofern diese sich von der Pflichtversicherung befreien wollen. Diese wirft dem Freelancer bei nur einem Auftraggeber oft vor, dass dieser scheinselbstständig oder zumindest in einer arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit tätig ist. Auch wenn aktuelle Gutachten etwas anderes behaupten (vgl. Gulp.de: Rechtsgutachten: IT-Freelancer sind Selbstständige) ist es schwierig, hier Recht zu bekommen.
Ich habe mich pflichtversichern lassen, mit vollem Regelbeitrag (derzeit ca. 611€ pro Monat). Daher stellt dies für mich kein Problem dar.
Ich betrachte die Rentenversicherung entgegen dem gegenwärtigen schlechten Ruf noch als Baustein meiner Rente. Neben der Rente bringt die Pflichtversicherung auch noch eine Hinterbliebenen-Rente im Todesfall und eine Invalidenrente mit, was im Fall des Falles nützlich sein kann.
Die Beantragung hier ist auch kein Hexenwerk. Hierzu habe ich das Formular V0020 ausgefüllt. Hier kann auch der Antrag auf Versicherungsfreiheit gestellt werden. Mehr dazu kann aber die Hotline der deutschen Rentenversicherung sagen.
Ich schickte dem Finanzamt ein formloses Schreiben über die Aufnahme meiner freiberuflichen Selbstständigkeit. Die Freiberuflichkeit habe ich mit meinem abgeschlossenen Studium begründet. Die Sachbearbeiterin des Finanzamtes schickte mir daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen habe ich ausgefüllt zurückgeschickt. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer hatte ich schon, weil ich schon vorher nebenberuflich als Fotograf gearbeitet habe. Die neue Steuernummer teilte mir das Finanzamt mit.
Bis hierhin ist es also gar nicht mal so kompliziert, sich selbstständig zu machen. Wichtig ist, die Unterlagen, welche einem Krankenkasse, Rentenversicherung und Finanzamt zuschicken, gut aufzubewahren. Wie ich meine Ablage komplett digitalisiert habe, zeige ich in einem anderen Beitrag, der noch in Arbeit ist.
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